Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 26.11.2001, Aktenzeichen: 24 W 7/01 

KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 7/01

Beschluss vom 26.11.2001


Leitsatz:Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers berechtigt, sowohl gegenüber dem säumigen Wohnungseigentümer wie auch gegenüber dessen Mieter die Versorgung der vermieteten Räume mit Kaltwasser zu sperren.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 16 II, BGB § 273, BGB § 535, BGB § 858,
Stichworte:Versorgungssperre der Wohnungseigentümergemeinschaft auch gegenüber Mieter,
Verfahrensgang:LG Berlin 85 T 129/00
AG Charlottenburg 70 II 770/99

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 26.11.2001, Aktenzeichen: 24 W 7/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "KAMMERGERICHT-BERLIN - 26.11.2001, 24 W 7/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum