JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 26.11.2001, Aktenzeichen: 24 W 6774/00
| Leitsatz: | 1. Der Anspruch auf Gebrauchsregelung und Herausgabe von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Kellerräumen an die Gemeinschaft kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer und ohne Ermächtigung der Gemeinschaft gerichtlich geltend gemacht werden. 2. Dem Herausgabeanspruch kann jedenfalls dann nicht der Anspruch auf Kellerneuverteilung entgegengehalten werden, wenn nach der Gemeinschaftsordnung jede Gebrauchsregelung einer Vereinbarung bedarf und ohne Zustimmung des Antragstellers, aber auch gegen seinen Willen keine Vereinbarung zustande kommen kann. 3. Der Mieter, der Wohnungseigentum an seiner Wohnung erwirbt, löst damit das frühere Mietverhältnis und unterstellt sich der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, so dass er aus dem Mietverhältnis auch nicht langer die Befugnis zur Kellernutzung ableiten kann. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 101, WEG § 15 I, WEG § 15 III, BGB § 571, |
| Stichworte: | Herausgabe von Kellerräumen an die Wohnungseigentümergemeinschaft, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 85 T 341/99 AG Schöneberg 76 II 290/98 |
Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 26.11.2001, Aktenzeichen: 24 W 6774/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"KAMMERGERICHT-BERLIN - 26.11.2001, 24 W 6774/00" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum