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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 26.11.2001, Aktenzeichen: 24 W 20/01 

KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 20/01

Beschluss vom 26.11.2001


Leitsatz:1. Führt eine vom Verwalter ohne Eigentümerbeschluss angeordnete Art der Instandsetzung zu einer individuellen Beeinträchtigung eines Sondereigentümers oder Sondernutzungsberechtigten, hat dieser gegen den Verwalter einen Individualanspruch auf Beseitigung der Störung (hier: Verkleinerung des Pkw-Stellplatzes durch Rohrführung).

2. Der Verwalter persönlich kann aber nur auf die durch sein Vorgehen ohne Eigentümerbeschluss verursachten Mehrkosten in Anspruch genommen werden, wenn eine anderweitige Instandsetzung besondere Kosten verursacht hätte und von den Wohnungseigentümern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung hätte festgelegt werden müssen (hier: Bauarbeiten unter der Fundamentsohle).
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 V Nr. 2, WEG § 27 I Nr. 2,
Stichworte:eigenmächtige Instandsetzungen durch den Verwalter, Beseitigungspflicht, Passivlegitimation des Verwalters,
Verfahrensgang:LG Berlin 85 T 271/99
AG Charlottenburg 70 II 186/98

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