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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 26.09.2005, Aktenzeichen: 24 W 123/04 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 123/04

Beschluss vom 26.09.2005


Leitsatz:1. Im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung ist auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den Einzelabrechnungen die Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers materiellrechtlich zutrifft oder umgekehrt aufgeteilte Kosten materiellrechtlich einem (oder mehreren) einzelnen Wohnungseigentümer(n) aufzubürden sind (teilweise Aufgabe von Senat ZMR 2003, 874).

2. Sowohl im Falle einer sich als ungerechtfertigt herausstellenden Sonderbelastung als auch einer zu beseitigenden Kostenverteilung auf alle Wohnungseigentümer sind auf Anfechtung jeweils sämtliche Einzelabrechnungen hinsichtlich der angefochtenen anteiligen Beträge für ungültig zu erklären, damit der Weg für eine ergänzende Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft nach den Vorgaben des Gerichts bezüglich der Einzelabrechnungen frei gemacht wird. Die Gesamtabrechnung bleibt in diesen Fällen unberührt (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 16 II, WEG § 28 III, WEG § 28 V,
Stichworte:Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der Jahreseinzelabrechnungen, Anfechtung,
Verfahrensgang:LG Berlin II 85 T 197/03 WEG vom 19.03.2004
AG Schöneberg 76 II 523/02 WEG

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