( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 26.02.2002, Aktenzeichen: 5 W 85/01 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 W 85/01

Beschluss vom 26.02.2002


Leitsatz:1. Eine gesamtschuldnerische Kostenhaftung mehrerer Unterlassungsschuldner ist grundsätzlich mit dem Waren der Gesamtschuld unvereinbar.

2. Eine gesamtschuldnerische Kostenhaftung mehrerer Auskunftsschuldner kann nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht kommen, wenn die Auskunft des einen zugleich die Verpflichtung des anderen vollständig erfüllt.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 4 Satz 1, ZPO § 100 Abs. 1, BGB § 421, BGB § 422,
Stichworte:gesamtschuldnerische Kostenhaftung bei einer Verurteilung mehrerer zu einem Unterlassen und zu einer Auskunft,
Verfahrensgang:LG Berlin 16 O 662/00 vom 05.02.2001

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 26.02.2002, Aktenzeichen: 5 W 85/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-26-02-2002-az-5-w-8501

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 26.02.2002, 5 W 85/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN