JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 26.02.2002, Aktenzeichen: 5 W 85/01
| Leitsatz: | 1. Eine gesamtschuldnerische Kostenhaftung mehrerer Unterlassungsschuldner ist grundsätzlich mit dem Waren der Gesamtschuld unvereinbar. 2. Eine gesamtschuldnerische Kostenhaftung mehrerer Auskunftsschuldner kann nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht kommen, wenn die Auskunft des einen zugleich die Verpflichtung des anderen vollständig erfüllt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 4 Satz 1, ZPO § 100 Abs. 1, BGB § 421, BGB § 422, |
| Stichworte: | gesamtschuldnerische Kostenhaftung bei einer Verurteilung mehrerer zu einem Unterlassen und zu einer Auskunft, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 16 O 662/00 vom 05.02.2001 |
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