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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 26.01.2004, Aktenzeichen: 24 W 182/02 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 182/02

Beschluss vom 26.01.2004


Leitsatz:1. Es widerspricht nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer mehrjährige Bauarbeiten am Schluss erstmalig jahresübergreifend abrechnen.

2. Bei Zweifeln über die Bestandskraft von vorschussweisen Sonderumlagebeschlüssen ist die Eigentümermehrheit nicht gehindert, im Zuge der Abrechnung der tatsächlichen Baukosten nochmals bestätigend über die Vornahme der Bauarbeiten zu beschließen und den auf die Baukosten entfallenden Teil der Jahresabrechnung als "Sonderumlage" zu bezeichnen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 16 II, WEG § 21 III, WEG § 28 V,
Stichworte:jahresübergreifende Abrechnung von Sanierungsarbeiten,
Verfahrensgang:LG Berlin 85 T 353/01 WEG vom 16.04.2002
AG Charlottenburg 70 II 291/00 WEG vom 29.06.2001

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