( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 25.05.2005, Aktenzeichen: 24 W 100/04 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 100/04

Beschluss vom 25.05.2005


Leitsatz:Die Kompetenz der Wohnungseigentümer, durch Mehrheitsbeschluss die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums zur Angelegenheit der Gemeinschaft zu machen, ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass vor Bildung der WEG-Gemeinschaft eine gesamthänderische Bindung durch eine BGB-Gesellschaft vorhanden war.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 3 Abs. 1, WEG § 23 Abs. 1, BGB § 731,
Stichworte:Beschlusskompetenz, Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums,
Verfahrensgang:LG Berlin 85 T 402/03 WEG vom 28.05.2004
AG Pankow/Weißensee 70 II 34/02 WEG vom 17.06.2003

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 25.05.2005, Aktenzeichen: 24 W 100/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-25-05-2005-az-24-w-10004

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 25.05.2005, 24 W 100/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN