( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 25.03.2003, Aktenzeichen: 1 W 50/03 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 W 50/03

Beschluss vom 25.03.2003


Leitsatz:Die Fahrtkosten des Rechtsanwalts gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 BRAGO sind auch dann nach Maßgabe der tatsächlich gefahrenem Kilometer zu erstatten, wenn die Wahl einer kürzeren Fahrstrecke mit erheblich höherem Zeitaufwand verbunden und dem Rechtsanwalt daher nicht zuzumuten war.
Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Vorschriften:ZPO § 91 Abs. 1, ZPO § 91 Abs. 2, BRAGO § 28 Abs. 2 Nr. 1,
Stichworte:Fahrtkosten pro gefahrenem Kilometer bei Möglichkeit einer kürzeren aber zeitaufwendigeren Fahrstrecke,
Verfahrensgang:LG Berlin 35 O 22/02 vom 26.09.2002

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 25.03.2003, Aktenzeichen: 1 W 50/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-25-03-2003-az-1-w-5003

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 25.03.2003, 1 W 50/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN