JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 24.07.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 362/08
| Leitsatz: | Ein Rechtsanwalt gibt Anlaß zur Sorge, er werde die Verteidigung nicht mehr sachgerecht führen, wenn er gegenüber dem Beschuldigten eines Sicherungsverfahrens zunächst ankündigt, er werde die Revision ungeachtet bestehender Auffassungsgegensätze noch begründen, kurz vor dem Ablauf der Revisionsbegründungsfrist aber mitteilt, er werde dies unterlassen. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 143, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin, (501) 91 Js 2742/07 KLs (1/08) vom 02.06.2008 |
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