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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 24.05.2007, Aktenzeichen: 1 VAs 10/07 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 VAs 10/07

Beschluss vom 24.05.2007


Leitsatz:Die Ablehnung der Haftanstalt, dem Antragsteller Ablichtungen (Auskunft) aus der Gefangenenpersonalakte zu gewähren, ist eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzuges, welche nach § 185 StVollzG zu beurteilen ist. Dass der Antragsteller nicht mehr Strafgefangener ist, ändert daran und der Zuständigkeit der Strafvollsteckungskammer nichts.
Rechtsgebiete:EGGVG
Vorschriften:EGGVG § 23 Abs. 3,

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