JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 23.02.2009, Aktenzeichen: 1 W 499/07
| Leitsatz: | Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dem Kläger die Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach GKG KV Nr. 1211 zu versagen, wenn der Beendigung des restlichen Verfahrens - hier: durch Klagerücknahme - ein Versäumnisteilurteil vorausgegangen ist, das zur Verfahrensbeendigung gegen einen beklagten Streitgenossen geführt hat. Das gilt unabhängig vom Wertverhältnis des Versäumnisteilurteils zum Gesamtstreitwert und auch davon, ob die Kostenbelastung des Klägers insgesamt bei Führung getrennter Verfahren gegen die Beklagten geringer geworden wäre. |
| Rechtsgebiete: | GKVerz |
| Vorschriften: | GKVerz Nr. 1211, GKVerz Nr. 1212, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin, 100 AR 2/06 vom 28.08.2007 LG Berlin, 104 O 133/04 |
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