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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 23.02.2009, Aktenzeichen: 1 W 499/07 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 W 499/07

Beschluss vom 23.02.2009


Leitsatz:Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dem Kläger die Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach GKG KV Nr. 1211 zu versagen, wenn der Beendigung des restlichen Verfahrens - hier: durch Klagerücknahme - ein Versäumnisteilurteil vorausgegangen ist, das zur Verfahrensbeendigung gegen einen beklagten Streitgenossen geführt hat. Das gilt unabhängig vom Wertverhältnis des Versäumnisteilurteils zum Gesamtstreitwert und auch davon, ob die Kostenbelastung des Klägers insgesamt bei Führung getrennter Verfahren gegen die Beklagten geringer geworden wäre.
Rechtsgebiete:GKVerz
Vorschriften:GKVerz Nr. 1211, GKVerz Nr. 1212,
Verfahrensgang:LG Berlin, 100 AR 2/06 vom 28.08.2007
LG Berlin, 104 O 133/04

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