JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 21.12.2006, Aktenzeichen: 5 Ws 690/06
| Leitsatz: | Führungsaufsicht nach § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB tritt dann nicht ein, wenn der Verurteilte aufgrund einer "Weihnachtsamnestie" vorzeitig (hier: etwa zwei Monate) entlassen wird. Das gilt auch dann, wenn die Amnestie einem Verurteilten gewährt worden ist, der nicht unter sie hätte fallen dürfen. Denn die Gerichte sind nicht berechtigt, eine den Verurteilten belastende Rechtsfolge über den Wortlaut der Vorschrift hinaus festzusetzen. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 68 f, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin, N 11 / 3 Op Js 2471/00 VRs - 546 StVK 1154/06 vom 06.11.2006 |
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