JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 21.05.2003, Aktenzeichen: 24 W 253/02
| Leitsatz: | Lässt die Teilungserklärung bauliche Veränderungen, die einer sinnvollen und zumutbaren Verbesserung der Wohnanlage dienen, mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu, fällt darunter auch die Pflasterung einer Wegeabkürzung zum Müllplatz über eine gemeinschaftliche Rasenfläche, selbst wenn eine angrenzende Sondernutzungsfläche dadurch beeinträchtigt wird. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 10 II, WEG § 22 I, |
| Stichworte: | Öffnungsklausel für bauliche Veränderung, Pflasterung der gemeinschaftlichen Rasenfläche, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 85 T 366/01 WEG vom 08.03.2002 AG Pankow/Weißensee 70 II 29/01 WEG |
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