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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 21.05.2003, Aktenzeichen: 24 W 253/02 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 253/02

Beschluss vom 21.05.2003


Leitsatz:Lässt die Teilungserklärung bauliche Veränderungen, die einer sinnvollen und zumutbaren Verbesserung der Wohnanlage dienen, mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu, fällt darunter auch die Pflasterung einer Wegeabkürzung zum Müllplatz über eine gemeinschaftliche Rasenfläche, selbst wenn eine angrenzende Sondernutzungsfläche dadurch beeinträchtigt wird.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10 II, WEG § 22 I,
Stichworte:Öffnungsklausel für bauliche Veränderung, Pflasterung der gemeinschaftlichen Rasenfläche,
Verfahrensgang:LG Berlin 85 T 366/01 WEG vom 08.03.2002
AG Pankow/Weißensee 70 II 29/01 WEG

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