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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 21.04.2004, Aktenzeichen: 24 W 28/04 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 28/04

Beschluss vom 21.04.2004


Leitsatz:Wird Prozesskostenhilfe nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beantragt, erfolgt die Bewilligung durch das Gericht im Zweifel auch ohne ausdrücklichen Zusatz nur mit dieser Einschränkung. Das Gericht kann die Einschränkung auch durch zusätzlichen Beschluss nachträglich klarstellen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 121 III,
Stichworte:PKH-Bewilligung ohne ausdrückliche Einschränkung,
Verfahrensgang:LG Berlin 14 O 493/02 vom 23.02.2004

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