JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 20.11.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 505/07
| Leitsatz: | 1. Die Vermutung, daß der Strafvollzug einen Erstverbüßer im Allgemeinen beeindruckt und ihn von weiteren Straftaten abhalten kann, erfährt unter anderem dann eine Einschränkung, wenn ein Verurteilter sich durch die Tatbegehungen unter Alkoholeinfluß als impulsive, charakterschwache Persönlichkeit erwiesen und durch massive Gewaltausübung hohe kriminelle Energie gezeigt hat. 2. Wenn ein Gefangener sich schon unter den überwachten Verhältnissen des Vollzuges Regelverletzungen zuschulden kommen läßt, ist es um so wahrscheinlicher, daß er in Freiheit Gesetze erst recht nicht achtet. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin vom 16.07.2007 |
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