JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 20.08.2007, Aktenzeichen: 12 U 11/07
| Leitsatz: | Hält ein gerichtlicher Sachverständiger ein nach den Umständen zu erwartendes, gewöhnliches Fahrverhalten als Unfallursache für ausgeschlossen und als Unfallursache eher eine gezielte Kollision für plausibel, so ist dies ein gewichtiges Indiz für einen manipulierten Unfall. Beanstandungen gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen, die im ersten Rechtszug hätten vorgebracht werden können, sind als neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren nach § 531 Abs.2 Nr.3 ZPO regelmäßig nicht zugelassen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin, 17 O 287/04 |
Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 20.08.2007, Aktenzeichen: 12 U 11/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"KAMMERGERICHT-BERLIN - 20.08.2007, 12 U 11/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum