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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 19.09.2001, Aktenzeichen: 24 W 6354/00 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 6354/00

Beschluss vom 19.09.2001


Leitsatz:Ist in der Teilungserklärung vereinbart, dass ein ausbauberechtigter Wohnungseigentümer sich nach Baubeginn zu 50 % an den Bewirtschaftungskosten der Wohnanlage zu beteiligen hat, so kann ein nach Baubeginn gefasster Mehrheitsbeschluss, der diese Beteiligung mit sofortiger Wirkung feststellt, nicht für ungültig oder nichtig erklärt werden, obwohl er eine generelle Änderung der Kostenverteilung enthält. Zumindest ist m dem Anfechtungsverfahren auch die Feststellung Verfahrensgegenstand, dass die Voraussetzungen für die künftige Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten eingetreten ist.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 16 II, WEG § 23 IV, WEG § 28 V,
Stichworte:verdeckte Öffnungsklausel zur mehrheitlichen Feststellung des Baugbeginns als Basis für Wohngeldpflicht,
Verfahrensgang:LG Berlin 85 T 101799
AG Schöneberg 76 II 370/98

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