JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 19.05.2004, Aktenzeichen: 5 Ws 244/04
| Leitsatz: | Der Beschwerdeausschluss i.S.v. § 305 Satz 1 StPO betrifft auch solche Anordnungen, die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es der abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen. Abtrennungsbeschlüsse sind daher nur dann anfechtbar, wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend und verzögernd auf das Verfahren auswirkt. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 305 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin vom 26.04.2004 |
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