JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 19.03.2009, Aktenzeichen: (4) 1 Ss 98/09 (59/09)
| Leitsatz: | Mit der Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO durch Gerichtsbeschluss entsteht ein in jeder Lage des Verfahrens zu beachtendes Verfahrenshindernis, das nur durch einen förmlichen Wiederaufnahmebeschluss beseitigt werden kann. Ein Wiederaufnahmebeschluss ist unwirksam und beseitigt das Verfahrenshindernis nicht, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nicht vorliegen. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 154 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | AG Tiergarten, (268 Cs) 2 Op Js 656/07 (54/07) vom 16.12.2008 |
Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 19.03.2009, Aktenzeichen: (4) 1 Ss 98/09 (59/09) anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"KAMMERGERICHT-BERLIN - 19.03.2009, (4) 1 Ss 98/09 (59/09)" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum