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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 18.09.2001, Aktenzeichen: 1 W 185/01 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 W 185/01

Beschluss vom 18.09.2001


Leitsatz:Enthält ein Grundstückskaufvertrag Weisungen der mehreren Verkäufer an den Notar betreffend die Auszahlung des zu hinterlegenden Kaufpreises im Verhältnis der Verkäufer untereinander, so sind diese Weisungen jedenfalls dann seitens einzelner Verkäufer widerruflich, wenn sie nicht ausdrücklich als unwiderruflich ausgestaltet sind (Abgrenzung zu Senat OLGZ 1987, 273).
Rechtsgebiete:BNotO
Vorschriften:BNotO § 15,
Stichworte:Widerruflichkeit der Auszahlungsanweisungen mehrerer Verkäufer eines Grundstücks,
Verfahrensgang:LG Berlin 84 T 223/00

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