( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 18.06.2008, Aktenzeichen: 12 U 136/07 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 12 U 136/07

Beschluss vom 18.06.2008


Leitsatz:1. Der Anscheinsbeweis zu Lasten des Linksabbiegers wird nicht schon dadurch erschüttert, dass das Fahrzeug des in die Kreuzung eingefahrenen Linksabbiegers im Zeitpunkt der Kollision mit einem Geradeausfahrer gestanden hat.

2. Der beweisbelastete Linksabbieger trägt nicht hinreichend zu seiner Behauptung vor, der Geradeausfahrer habe den Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit (im Berufungsverfahren erstmals konkret: Ausgangsgeschwindigkeit 65 - 70 km/h) mitverursacht, wenn er einerseits geltend macht, er habe das andere Fahrzeug vor der Kollision nicht gesehen und nicht darlegt, in welcher Entfernung der Geradeausfahrer Anlass zu einer unfallverhütenden Reaktion hatte.
Rechtsgebiete:StVO
Vorschriften:StVO § 9 Abs. 3 S. 3,
Verfahrensgang:LG Berlin, 59 O 152/06

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 18.06.2008, Aktenzeichen: 12 U 136/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-18-06-2008-az-12-u-13607

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 18.06.2008, 12 U 136/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN