JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 18.03.2009, Aktenzeichen: 2 Ws 96/09 Vollz
| Leitsatz: | Die nach § 43 Abs. 6 Satz 1 StVollzG erarbeiteten Freistellungstage sind, wenn sie nicht an Werktagen als solche oder als Urlaubstage genutzt worden sind, auf den Entlassungszeitpunkt in der Weise anzurechnen, daß Sonntage, gesetzliche Feiertage und Samstage bei der vom Entlassungszeitpunkt aus beginnenden Rückrechnung mitzählen. |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Vorschriften: | StVollzG § 43 Abs. 6 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin, 595 StVK 10/09 Vollz vom 02.02.2009 |
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