( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 17.10.2001, Aktenzeichen: 24 W 9876/00 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 9876/00

Beschluss vom 17.10.2001


Leitsatz:Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf einen für ihn unklaren Eigentümerbeschluss bauliche Veränderungen (hier: Pergola auf Terrasse) vornimmt und zu deren Beseitigung verpflichtet wird, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keine Schadensersatzansprüche wegen der Kosten für Auf- und Abbau.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 22 I, WEG § 25 I,
Stichworte:keine Haftung der Wohnungseigentümer für unklare Eigentümerbeschlüsse,
Verfahrensgang:LG Berlin 85 T 126/00
AG Charlottenburg 70 II 309/99

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 17.10.2001, Aktenzeichen: 24 W 9876/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-17-10-2001-az-24-w-987600

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 17.10.2001, 24 W 9876/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN