JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 17.10.2001, Aktenzeichen: 24 W 9876/00
| Leitsatz: | Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf einen für ihn unklaren Eigentümerbeschluss bauliche Veränderungen (hier: Pergola auf Terrasse) vornimmt und zu deren Beseitigung verpflichtet wird, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keine Schadensersatzansprüche wegen der Kosten für Auf- und Abbau. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 22 I, WEG § 25 I, |
| Stichworte: | keine Haftung der Wohnungseigentümer für unklare Eigentümerbeschlüsse, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 85 T 126/00 AG Charlottenburg 70 II 309/99 |
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