( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 17.10.2001, Aktenzeichen: 24 W 140/01 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 140/01

Beschluss vom 17.10.2001


Leitsatz:Sieht die Teilungserklärung vor, dass der ausbauberechtigte Dachgeschosseigentümer sich an den Kosten und Lasten ab "Herstellung" der Wohnung zu beteiligen hat, können monatliche Beitragsvorschüsse in den Wirtschaftsplan eingestellt werden, wenn der Ausbauberechtigte die Wohnung im Wesentlichen hergestellt hat, die ausstehenden Arbeiten sich auf den Bereich der typischen Sonderwünsche beziehen und die Bezugsfertigstellung im Hinblick auf die wirtschaftliche Verwertung hinausgezögert wird.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10 I 2, WEG § 16 II, WEG § 28 I,
Stichworte:Lastentragung bei Ausbau von Dachgeschossräumen,
Verfahrensgang:LG Berlin 85 T 302/00
AG Neukölln 70 II 76/00

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 17.10.2001, Aktenzeichen: 24 W 140/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-17-10-2001-az-24-w-14001

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 17.10.2001, 24 W 140/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN