JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 17.10.2001, Aktenzeichen: 24 W 140/01
| Leitsatz: | Sieht die Teilungserklärung vor, dass der ausbauberechtigte Dachgeschosseigentümer sich an den Kosten und Lasten ab "Herstellung" der Wohnung zu beteiligen hat, können monatliche Beitragsvorschüsse in den Wirtschaftsplan eingestellt werden, wenn der Ausbauberechtigte die Wohnung im Wesentlichen hergestellt hat, die ausstehenden Arbeiten sich auf den Bereich der typischen Sonderwünsche beziehen und die Bezugsfertigstellung im Hinblick auf die wirtschaftliche Verwertung hinausgezögert wird. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 10 I 2, WEG § 16 II, WEG § 28 I, |
| Stichworte: | Lastentragung bei Ausbau von Dachgeschossräumen, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 85 T 302/00 AG Neukölln 70 II 76/00 |
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"KAMMERGERICHT-BERLIN - 17.10.2001, 24 W 140/01" © JuraForum.de — 2003-2012
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