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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 17.04.2008, Aktenzeichen: 12 W 1/08 

KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 12 W 1/08

Beschluss vom 17.04.2008


Leitsatz:1. Ein Prozesskostenhilfeantrag eines Fahrzeugführers für die Verteidigung gegen seine Inanspruchnahme als Fahrer eines Unfallfahrzeuges ist abzulehnen, wenn der Kfz-Haftpflichtversicherer dem mitversicherten Fahrer als Streithelfer beigetreten ist. Dann sind die Interessen des mit verklagten Fahrers hinreichend gewahrt.

2. Dies gilt auch dann, wenn sich der Fahrzeugführer gegen den Verdacht der Unfallmanipulation verteidigen will.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114 S. 1,
Verfahrensgang:LG Berlin, 59 O 83/07 vom 10.12.2007

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