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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 16.07.2007, Aktenzeichen: 2/5 Ws 53/06 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 2/5 Ws 53/06

Beschluss vom 16.07.2007


Leitsatz:1. In sogenannten "Fluchtfällen" kann die Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils ohne Zustimmung des Verurteilten übernommen werden, wenn er nach Erkenntnis des Tatvorwurfes und der Einleitung eines Strafverfahrens in sein Heimatland ausreiste, die Zustellung der Anklageschrift und Ladungen zwar an seinen Verteidiger, nicht aber an ihn bewirkt werden konnten, er aber in der Hauptverhandlung - und gegebenenfalls in der Berufungs- oder Revisionsverhandlung - anwaltlich vertreten war. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist bei Abwesenheitsurteilen stets zu prüfen.

2. Flucht ist in solchen Fällen nicht im Sinne des § 112 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. StPO zu verstehen; vielmehr genügt die schlichte Rückkehr des Verurteilten in sein Heimatland.

3. Rechtsgrundlage für die Vollstreckungsübernahme sind die Art. 67-69 SDÜ auch in Verhältnis zu Tschechien, das den sogenannten "Schengen-Besitzstand" voll übernommen hat. Nach dem Inkrafttreten des ZP-ÜberstÜbk (in Tschechien am 1. Februar 2003, in Deutschland am 1. August 2007) ist auch dessen Art. 2 (inhaltsgleich mit Art. 68 und 69 Satz 1 SDÜ) anwendbar.

4. Die nach Art. 69 Satz 2 SDÜ sinngemäß - mit Ausnahme von Art. 3 Abs. 1 lit. d) - anzuwendenden Vorschriften des ÜberstÜbk gehen zwar grundsätzlich dem IRG vor, weichen aber inhaltlich nicht maßgeblich von dessen Regelungen (in §§ 48 ff. IRG) ab, auf deren Anwendung für das Exequaturverfahren Art. 11 Abs. 1 Satz 1 ÜberstÜbk verweist.

5. Im Exequaturverfahren werden weder die Feststellungen, noch die rechtliche Würdigung oder die Strafzumessung des ausländischen Urteils überprüft. Nach § 54 Abs. 1 Satz 3 Hs. 2 IRG ist jedoch die hier angedrohte Höchststrafe für das Abgeurteilte oder nach dem StGB entsprechende Delikt zu beachten.
Rechtsgebiete:SDÜ, ÜberstÜbk, ZP-ÜberstÜbk, IRG
Vorschriften:SDÜ Art. 67, SDÜ Art. 68, SDÜ Art. 69, ÜberstÜbk Art. 11, ZP-ÜberstÜbk Art. 2, IRG § 48, IRG § 49, IRG § 50, IRG § 51, IRG § 54,
Verfahrensgang:LG Berlin 13 VRs IR 25/04 - 541 StVK 393/05 vom 21.11.2005

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