( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 15.02.2007, Aktenzeichen: 12 W 51/06 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 12 W 51/06

Beschluss vom 15.02.2007


Leitsatz:Eine Beschwerde gem. § 68 GKG gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht ist statthaft. Der Streitwert eines Vergleichs richtet sich grundsätzlich danach, welcher Streit durch den Vergleich beendet wird, nicht nach dem Wert der Leistung, auf die sich die Parteien verständigt haben. Daher kommt es bei einem Vergleich über Mietansprüche auf den zwischen den Parteien wegen behaupteter Mängel streitigen Anteil der Miete an, nicht auf den letztlich zugestandenen Betrag aufgrund der Einigung über den Prozentsatz der Mietminderung.
Rechtsgebiete:GKG, RVG
Vorschriften:GKG § 68, RVG § 32 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Berlin 62 S 137/06 vom 14.09.2006

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 15.02.2007, Aktenzeichen: 12 W 51/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-15-02-2007-az-12-w-5106

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 15.02.2007, 12 W 51/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN