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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 14.03.2006, Aktenzeichen: 3 Ws 101/06 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 3 Ws 101/06

Beschluss vom 14.03.2006


Leitsatz:Zur Statthaftigkeit und zum eingeschränkten Prüfungsmaßstab einer Beschwerde gegen einen Beschluss gemäß § 111a StPO, wenn zugleich über eine Revision gegen ein Urteil zu befinden ist, mit dem, dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 111a,
Verfahrensgang:LG Berlin (533) 6 Op Js 815/05 KLs (68/05) vom 30.01.2006

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