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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 14.01.2005, Aktenzeichen: 24 W 77/04 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 77/04

Beschluss vom 14.01.2005


Leitsatz:Leitet der Wohnungseigentumsverwalter ein gerichtliches Wohngeldverfahren gegen einen Wohnungseigentümer ein und teilt er dem Gericht im Verhandlungstermin nicht die sechs Wochen zuvor erfolgte Zahlung des Wohngelds mit und erklärt er auch nicht das Verfahren wegen des Wohngelds in der Hauptsache für erledigt, hat der Verwalter die vermeidbaren Mehrkosten des weiteren Verfahrens zu tragen.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 47, BGB § 276, BGB § 675,
Stichworte:Verfahrenskosten aufgrund Verwalterverschuldens,
Verfahrensgang:LG Berlin 85 T 162/03 WEG vom 10.05.2004
AG Tempelhof-Kreuzberg 72 II 211/02 WEG vom 07.02.2003

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