JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 14.01.2005, Aktenzeichen: 24 W 77/04
| Leitsatz: | Leitet der Wohnungseigentumsverwalter ein gerichtliches Wohngeldverfahren gegen einen Wohnungseigentümer ein und teilt er dem Gericht im Verhandlungstermin nicht die sechs Wochen zuvor erfolgte Zahlung des Wohngelds mit und erklärt er auch nicht das Verfahren wegen des Wohngelds in der Hauptsache für erledigt, hat der Verwalter die vermeidbaren Mehrkosten des weiteren Verfahrens zu tragen. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 47, BGB § 276, BGB § 675, |
| Stichworte: | Verfahrenskosten aufgrund Verwalterverschuldens, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 85 T 162/03 WEG vom 10.05.2004 AG Tempelhof-Kreuzberg 72 II 211/02 WEG vom 07.02.2003 |
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