JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 13.12.2004, Aktenzeichen: 24 W 51/04
| Leitsatz: | Die Vermietung von Wohnungseigentum eines Betreuungsvereins an Suchtkranke, die aus der Anstaltsunterbringung entlassen worden sind, kann sich im Rahmen zulässiger Wohnzwecke halten. Die Nutzung zweier Wohnungen in einem Reihenhaus mit acht Wohnungen durch Betreuungspersonen für die Suchtkranken beeinträchtigt die Wohnungseigentümer in daneben stehenden Reihenhäusern nicht stärker als eine Wohnnutzung. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 14 Nr. 1, WEG § 14 Nr. 2, WEG § 15 III, |
| Stichworte: | Vermietung an Suchtkranke, Enthospitalisierung, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin II 85 T 126/03 WEG vom 31.10.2003 AG Wedding 70 II 132/02 WEG I |
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