JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 13.08.2007, Aktenzeichen: 20 SCHH 2/07
| Leitsatz: | Voraussetzung einer wirksamen Aufforderung zur Bestellung eines Schiedsrichters ist, dass diese den Namen des eigenen Schiedsrichters enthält. |
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