JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 13.03.2008, Aktenzeichen: 22 W 17/08
| Leitsatz: | "Die formal ordnungsgemäße Verweisung eines Prozesskostenhilfeverfahrens bindet das darin bezeichnete Gericht hinsichtlich der Frage der Zuständigkeit für dieses Verfahren, nicht jedoch für das gegebenenfalls folgende Klageverfahren. Es darf die erforderliche Erfolgsaussicht nicht allein mit der Begründung verneinen, es halte sich für die Entscheidung des beabsichtigten Rechtsstreits nicht für zuständig." Der Streit verschiedener Gerichte um die Zuständigkeit darf die materielle Prüfung der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht verhindern. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 114, ZPO § 281, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin, 33 O 526/07 vom 10.01.2008 |
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