( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 12.09.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 770/07 Vollz 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 2 Ws 770/07 Vollz

Beschluss vom 12.09.2008


Leitsatz:1. Der Vollstreckungsplan des Landes Berlin ist insoweit rechtswidrig, als er für weibliche Gefangene mit Vollzugsdauern zwischen zwei und fünf Jahren auch dann die JVA Luckau-Duben als zuständige Vollzugsanstalt benennt, wenn diese Gefangenen beachtliche, namentlich familiäre Bindungen an Berlin haben.

2. Hat ein Gefangener oder eine Gefangene beachtliche, namentlich familiäre Bindungen an das Bundesland, in dem er oder sie den Wohnsitz hat, darf er oder sie nur dann aufgrund einer Vollzugsgemeinschaft einer Vollzugsanstalt eines anderen Bundeslandes zugewiesen werden, wenn damit bessere Behandlungsmöglichkeiten verbunden sind.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 150, StVollzG § 152,
Verfahrensgang:LG Berlin, 542 StVK 1145/07 Vollz vom 05.11.2007

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 12.09.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 770/07 Vollz anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-12-09-2008-az-2-ws-77007-vollz

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 12.09.2008, 2 Ws 770/07 Vollz" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN