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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 12.06.2006, Aktenzeichen: 12 U 93/06 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 12 U 93/06

Beschluss vom 12.06.2006


Leitsatz:Korrigiert ein Zeuge seine am Unfalltag gegenüber einem Polizeibeamten telefonisch abgegebene Erklärung zur Ampelschaltung bereits 9 Tage nach dem Unfall schriftlich dahin, dass er nach sorgfältiger Überlegung nicht sagen könne, dass er die Ampel tatsächlich beobachtet habe, ohne dass ein Eigeninteresse des Zeuge erkennbar ist, so ist es nicht rechtsfehlerhaft, die korrigierte Aussage der Entscheidung zu Grunde zu legen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 286, ZPO § 513, ZPO § 529, ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1,
Verfahrensgang:LG Berlin 24 O 601/05

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