JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 11.08.2000, Aktenzeichen: 5 U 1692/00
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Die Werbung mit einem Gewinnspiel in einer Tageszeitung ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Teilnahme an diesem Gewinnspiel nicht von dem Erwerb der Zeitung abhängig ist. 2. Die Zulässigkeit hängt auch nicht davon ab, inwieweit die Zeitung bisher derartige Gewinnspiele durchgeführt hat. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 1, |
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