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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 11.03.2002, Aktenzeichen: 24 W 310/01 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 310/01

Beschluss vom 11.03.2002


Leitsatz:Überträgt der WEG-Verwalter seine Verwalteraufgaben und -befugnisse vollständig auf einen unterbevollmächtigten Verwalter, kann dieser die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht wirksam in einem Beschlussanfechtungsverfahren vertreten, auch wenn der unterbevollmächtigte Verwalter die Eigentümerversammlung einberufen und im Beisein des Geschäftsführers der eigentlichen WEG-Verwalterin durchgeführt hat.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 26 I, WEG § 27 II Nr. 3,
Stichworte:keine Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten unterbevollmächtigten WEG-Verwalter,
Verfahrensgang:LG Berlin 85 T 89/01 vom 07.08.2001
AG Pankow/Weißensee 70 II 38/00 vom 14.02.2001

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