JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 11.02.2004, Aktenzeichen: 24 W 56/02
| Leitsatz: | 1. Auch auf Verpflichtungsanträge des WEG-Verwalters gegen die Gemeinschaft auf Festsetzung der Vergütungshöhe kann bei der Beschwerdebefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers zu berücksichtigen sein, dass neben seinen persönlichen finanziellen Nachteilen auch die Verletzung der Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, an die der Richter nach § 43 Abs. 2 WEG gebunden ist, in Betracht zu ziehen ist. 2. Der Verpflichtungsantrag auf genaue gerichtliche Festsetzung des monatlichen Verwalterhonorars ist nicht deshalb unzulässig, weil dem Verwalter für seine Tätigkeit ohnehin die (noch nicht gerichtlich festgelegte) übliche Vergütung zusteht. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 26 I, WEG § 43 II, |
| Stichworte: | Verwalterhonorar, Festsetzung durch Gericht, Beschwerdebefugnis, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 85 T 262/01 WEG vom 11.01.2002 AG Wedding 70 II 59/01 WEG |
Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 11.02.2004, Aktenzeichen: 24 W 56/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "KAMMERGERICHT-BERLIN - 11.02.2004, 24 W 56/02" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum