JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 11.01.2007, Aktenzeichen: 12 U 63/06
| Leitsatz: | Allein der Umstand, dass ein Heimbewohner im Bereich des Pflegeheims gestürzt ist und sich dabei verletzt hat, indiziert nicht eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals. Kommt es jedoch - wie hier - im Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Hilfeleistung zum Sturz eines Heimbewohners, so hat der Betreiber des Pflegeheims darzulegen und zu beweisen, dass dieser Sturz nicht auf einem Fehlverhalten des mit der Pflege und Betreuung des Heimbewohners betrauten Personals beruht. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 522 Abs. 2, ZPO § 513 Abs. 1, ZPO § 546, ZPO § 529, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 28 O 311/05 |
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