Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 10.10.2006, Aktenzeichen: 1 W 260/06 

KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 W 260/06

Beschluss vom 10.10.2006


Leitsatz:1. Ist nach teilweiser Bezahlung der Klageforderung die Kostenlast streitig geblieben und hat der Beklagte sich im Termin der Erledigungserklärung des Klägers nicht angeschlossen, so bestimmt sich der Gegenstandswert einer Einigung der Parteien über den Ausgleich der Klageforderung einschließlich der Kosten nach dem streitigen Teil der Hauptforderung ohne Berücksichtigung des Kostenstreits.

2. Die Festsetzung des Streitwerts für die Anwalts- und Gerichtsgebühren auf den vollen Wert der Klageforderung ist für den Wert der Einigungsgebühr nicht maßgebend.
Rechtsgebiete:RVG, RVG VV, GKG
Vorschriften:RVG § 23, RVG § 33, RVG VV Nr. 1000, GKG § 43,
Stichworte:Wert der Einigung nach einseitiger Teilerledigungserklärung,
Verfahrensgang:LG Berlin 14 O 56/06 vom 20.06.2006

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 10.10.2006, Aktenzeichen: 1 W 260/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "KAMMERGERICHT-BERLIN - 10.10.2006, 1 W 260/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum