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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 10.04.2007, Aktenzeichen: 3 Ws (B) 148/07 

KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 3 Ws (B) 148/07

Beschluss vom 10.04.2007


Leitsatz:Die Wirksamkeit der Verteidigerbestellung hängt von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht ab. Vielmehr genügt stets, dass der Verteidiger tatsächlich beauftragt war. Ein Verteidiger kann daher Rechtsmittel einlegen, ohne dass es gleichzeitig des Nachweises einer schriftlichen Vollmacht bedarf.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 137, StPO §§ 296 ff,
Verfahrensgang:AG Tiergarten 293 OWi 171/06 vom 03.01.2007

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