( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 10.03.2006, Aktenzeichen: 7 U 20/06 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 7 U 20/06

Beschluss vom 10.03.2006


Leitsatz:Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil ist bereits dann statthaft, wenn der Berufungskläger einen nach § 514 Abs. 2 ZPO zulässigen Berufungsgrund schlüssig vorträgt. Eine Berufung gegen ein Zweites Versäumnisurteil, dem ein Vollstreckungsbescheid vorausgegangen ist, kann auf die Verletzung der in § 700 Abs. 6 ZPO normierten Prüfungspflicht gestützt werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 514 Abs. 2, ZPO § 700 Abs. 6,
Verfahrensgang:LG Berlin 21a O 571/05 vom 12.12.2005

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 10.03.2006, Aktenzeichen: 7 U 20/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-10-03-2006-az-7-u-2006

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 10.03.2006, 7 U 20/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN