( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 10.02.2003, Aktenzeichen: 22 U 300/02 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 22 U 300/02

Beschluss vom 10.02.2003


Leitsatz:1.

Das Gericht darf einem Schuldner nicht zwei einander gegenseitig ausschließende persönliche Handlungspflichten auferlegen.

2.

Geht ein Schuldner gegenüber zwei Gläubigem einander gegenseitig ausschließende persönliche Handlungspflichten ein, bewirkt das auf Antrag eines der Gläubiger zu seinen Gunsten ergangene Urteil ein nachträgliches Unvermögen des Schuldners für die Erfüllung der Ansprüche aus dem anderen Vertrag.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91 a,

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 10.02.2003, Aktenzeichen: 22 U 300/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-10-02-2003-az-22-u-30002

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 10.02.2003, 22 U 300/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN