JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 10.02.2003, Aktenzeichen: 22 U 300/02
| Leitsatz: | 1. Das Gericht darf einem Schuldner nicht zwei einander gegenseitig ausschließende persönliche Handlungspflichten auferlegen. 2. Geht ein Schuldner gegenüber zwei Gläubigem einander gegenseitig ausschließende persönliche Handlungspflichten ein, bewirkt das auf Antrag eines der Gläubiger zu seinen Gunsten ergangene Urteil ein nachträgliches Unvermögen des Schuldners für die Erfüllung der Ansprüche aus dem anderen Vertrag. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 91 a, |
Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 10.02.2003, Aktenzeichen: 22 U 300/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"KAMMERGERICHT-BERLIN - 10.02.2003, 22 U 300/02" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum