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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 09.11.2007, Aktenzeichen: 1 VAs 69/07 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 VAs 69/07

Beschluss vom 09.11.2007


Leitsatz:Die Ablehnung der Nichtaufnahme einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen - hier von Patienten unter Ausnutzung der ärztlichen Vertrauensstellung - in das Führungszeugnis kann nur auf eine ordnungsgemäße Ermessensausübung überprüft werden. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Registerbehörde dem öffentlichen Interesse an der Vollständigkeit des Führungszeugnisses bis zum Ablauf der im Gesetz bestimmten Aufnahmefrist (§ 34 BZRG) den Vorrang vor den persönlichen und beruflichen Belangen des Betroffenen eingeräumt hat. Bei der von dem Antragsteller angestrebten Tätigkeit als Nervenarzt sind unabdingbar hohe Anforderungen an seine persönliche Integrität und Zuverlässigkeit zu stellen, die es grundsätzlich geboten erscheinen lassen, dem für die Einstellung zuständigen Arbeitgeber Kenntnis von der Eintragung im Führungszeugnis mit ihren Hinweisen auf persönlichkeitsbestimmende Tatsachen zu geben.
Rechtsgebiete:BZRG, EGGVG
Vorschriften:BZRG § 39 Abs. 1 Satz 1, EGGVG § 28 Abs. 3,

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