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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 09.05.2001, Aktenzeichen: 24 W 3082/00 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 3082/00

Beschluss vom 09.05.2001


Leitsatz:1. Wohngeldschuldner ist nur der wahre Wohnungseigentümer, wenn der Inhalt des Grundbuchs mit der wahren Rechtslage nicht übereinstimmt.

2. Eine Kommanditgesellschaft, deren Firma wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden ist und die daraufhin von Amts wegen ebenfalls im Wohnungsgrundbuch als Eigentümerin gelöscht wird, bleibt Schuldnerin des Wohngeldanspruchs, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Amtslöschungen im Handelsregister und im Wohnungsgrundbuch zu Unrecht eingetragen worden sind.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 16 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Berlin 85 T 247/99 (WEG)
AG Charlottenburg 70 II 10/99 (WEG)

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