JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 09.01.2007, Aktenzeichen: 1 W 60/06
| Leitsatz: | Erhebt ein Betroffener massenhaft von vornherein aussichtslose Klagen, kann die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für "Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen" in Betracht kommen. Ein solcher Einwilligungsvorbehalt kann geeignet sein, eine erhebliche Gefährdung des Vermögens eines Betroffenen abzuwenden, weil dessen Verfahrenshandlungen von vornherein unwirksam sind und gerichtliche Gebühren nicht entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (Abgrenzung zu OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350). |
| Rechtsgebiete: | BGB, GKG, FGG, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 1903, GKG § 22, FGG § 14, ZPO § 114, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 83 T 183/05 vom 06.01.2006 AG Wedding 53/0 XVII 246 Nz |
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