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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 09.01.2007, Aktenzeichen: 1 W 60/06 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 W 60/06

Beschluss vom 09.01.2007


Leitsatz:Erhebt ein Betroffener massenhaft von vornherein aussichtslose Klagen, kann die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für "Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen" in Betracht kommen. Ein solcher Einwilligungsvorbehalt kann geeignet sein, eine erhebliche Gefährdung des Vermögens eines Betroffenen abzuwenden, weil dessen Verfahrenshandlungen von vornherein unwirksam sind und gerichtliche Gebühren nicht entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (Abgrenzung zu OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350).
Rechtsgebiete:BGB, GKG, FGG, ZPO
Vorschriften:BGB § 1903, GKG § 22, FGG § 14, ZPO § 114,
Verfahrensgang:LG Berlin 83 T 183/05 vom 06.01.2006
AG Wedding 53/0 XVII 246 Nz

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