JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 08.05.2003, Aktenzeichen: 1 W 22/03
| Leitsatz: | Macht der Rechtsanwalt mit dem Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 19 BRAGO unter Verrechnung geleisteter Zahlungen einen geringeren Betrag geltend, als ihm gegen jeden Auftraggeber gemäß § 6 Abs.2 S.1 BRAGO zusteht, ist der Antrag gegenüber jedem der Auftraggeber in voller Höhe begründet, wenn diese hinsichtlich der Verrechnung keine Einwendungen erheben. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Vorschriften: | BRAGO § 19, BRAGO § 6 Abs. 2 S. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 29 O 4/01 vom 01.08.2002 |
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