( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 08.05.2001, Aktenzeichen: 1 W 9827/00 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 W 9827/00

Beschluss vom 08.05.2001


Leitsatz:Auch unter Berücksichtigung der auf 10 % zurückgeführten Gebührenermäßigung nach dem Einigungsvertrag ist regelmäßig davon auszugehen, dass bei Beauftragung einer überörtlichen Anwaltssozietät, der sowohl Anwälte mit Kanzleisitz im alten Bundesgebiet einschließlich des Westteils Berlins als auch Anwälte mit Kanzleisitz im Beitrittsgebiet angehören, das Mandat allen Mitgliedern der Sozietät erteilt ist (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 22.12.1992 -1 W 4118/92-zu Leitsatz 2).
Rechtsgebiete:Einigungsvertrag
Vorschriften:Einigungsvertrag Anl. I Kap. III Sachgebiet A/ Rechtspflege Abschnitt III Nr. 26 Buchst. a Satz 1,
Stichworte:Gebührenermäßigung bei überörtlicher Anwaltssozietät,
Verfahrensgang:LG Berlin 23 O 622/99

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 08.05.2001, Aktenzeichen: 1 W 9827/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-08-05-2001-az-1-w-982700

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 08.05.2001, 1 W 9827/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN