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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 07.02.2007, Aktenzeichen: 15 W 2/07 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 15 W 2/07

Beschluss vom 07.02.2007


Leitsatz:Die Besorgnis der Befangenheit kann begründet sein, wenn ein Richter in seiner früheren Tätigkeit als Beamter der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen eine Partei eines ihm später als Richter zur Verhandlung und Entscheidung übertragenen Zivilprozesses geführt hat und zwischen dem Ermittlungsverfahren und dem späteren Zivilprozess ein Zusammenhang besteht. Die frühere Tätigkeit des Richters in dem die Partei betreffenden Ermittlungsverfahren ist einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen.
Rechtsgebiete:ZPO, StPO
Vorschriften:ZPO § 42, ZPO § 44 Abs. 3, ZPO § 46 Abs. 2, ZPO §§ 567 ff, StPO § 22 Ziff. 4,
Verfahrensgang:LG Berlin 29 O 330/05 vom 15.11.2006

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