JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 07.02.2007, Aktenzeichen: 15 W 2/07
| Leitsatz: | Die Besorgnis der Befangenheit kann begründet sein, wenn ein Richter in seiner früheren Tätigkeit als Beamter der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen eine Partei eines ihm später als Richter zur Verhandlung und Entscheidung übertragenen Zivilprozesses geführt hat und zwischen dem Ermittlungsverfahren und dem späteren Zivilprozess ein Zusammenhang besteht. Die frühere Tätigkeit des Richters in dem die Partei betreffenden Ermittlungsverfahren ist einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, StPO |
| Vorschriften: | ZPO § 42, ZPO § 44 Abs. 3, ZPO § 46 Abs. 2, ZPO §§ 567 ff, StPO § 22 Ziff. 4, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 29 O 330/05 vom 15.11.2006 |
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