( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 06.05.2003, Aktenzeichen: 1 W 35/01 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 W 35/01

Beschluss vom 06.05.2003


Leitsatz:1. Die Einschaltung einer Detektei ist erstattungsrechtlich erforderlich, wenn aus vernünftiger Sicht der Partei ein konkreter Anlass oder Verdacht besteht, es für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung auf die Bestätigung der Verdachtsmomente durch nachvollziehbare Einzeltatsachen ankommen kann und diese nur durch eine Detektei sachgerecht ermittelt werden können.

2. Die dadurch entstehenden Aufwendungen sind regelmäßig durch Vorlage eines Ermittlungsberichts und einer danach aufgegliederten Kostenrechnung glaubhaft zu machen. Sie dürfen nicht außer Verhältnis, zum Streitgegenstand stehen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91 Abs. 1,
Stichworte:Erstattungsfähigkeit von Detekteikosten,
Verfahrensgang:LG Berlin 24 O 595/99 vom 19.12.2000

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 06.05.2003, Aktenzeichen: 1 W 35/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-06-05-2003-az-1-w-3501

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 06.05.2003, 1 W 35/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN