JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 06.04.2005, Aktenzeichen: 24 W 13/03
| Leitsatz: | 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Beschlusskompetenz, bei Abschluss eines gemeinschaftlichen Kabelvertrages oder auch später den internen Umlageschlüssel, etwa nach den für die nutzungswilligen Wohnungseigentümer bereitgestellten Anschlussdosen, festzulegen. 2. Bis zur bestandskräftigen Festlegung eines besonderen Umlageschlüssels für die Kabelgebühren, sind diese Kosten nach dem gesetzlichen oder dem davon abweichend vereinbarten, für Betriebskosten vorgesehenen Verteilungsschlüssel der Gemeinschaft umzulegen (Abweichung von OLG Hamm ZMR 2004, 774). |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 16 II, |
| Stichworte: | Beschlusskompetenz für Umlegung der Kabelgebühren, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin II 85 T 172/02 WEG vom 25.10.2002 AG Tempelhof-Kreuzberg 72 II 6/02 |
Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 06.04.2005, Aktenzeichen: 24 W 13/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"KAMMERGERICHT-BERLIN - 06.04.2005, 24 W 13/03" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum